Canada Gold Trust - Mahnklagen abgewehrt

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Veröffentlicht am 04.11.2020


Seit 10.08.2020 erhielten österreichische Anleger der Canada Gold Trust Fonds Briefe vom Gericht und wurden in einem sogenannten "Europäischen Zahlungsbefehl" dazu aufgefordert die vermeintlichen Scheingewinnauszahlungen, welche Sie von der Fondsgesellschaft erhalten haben, zurück zu zahlen.

Zahlreiche Anleger nahmen unser Angebot zur Hilfestellung in dieser Causa an und folgten den Empfehlungen unserer Kooperationsanwälte. Daraufhin wurden die Mahnklagen eingestellt und die betroffenen Anleger mussten nicht zahlen.

Bereits vor mehr als 5 Jahren forderte die Fondsgeschäftsführung erstmalig die österreichischen Anleger der Fonds Canada Gold Trust I GmbH & Co. KG und Canada Gold Trust II GmbH & Co. KG zur Rückzahlung bereits erhaltener Ausschüttungen auf. Die damalige Begründung war der Liquiditätsbedarf für eine drohende Gewerbesteuernachzahlung und um das Geschäftsmodell der Fonds zu retten bzw. zu sanieren.

Wir haben damals Herrn Dr. Markus Weyer von der WEYER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH um eine Stellungnahme zu diesem Thema gebeten. Herr Dr. Weyer hat bereits zahlreiche österreichische Anleger gegen Rückforderungen der oben genannten CGT Fonds in Deutschland erfolgreich vertreten. Die Kanzlei konnte in der Bundesrepublik Deutschland alle Forderungen gegen österreichische Anleger vollständig abwehren.

Aus seiner Sicht sind die behaupteten Ansprüche unbegründet, da sowohl die Gewerbesteuernachzahlung inzwischen kein Thema mehr ist und seit 2015 das ursprüngliche Geschäftsmodell der Fondsgesellschaft gescheitert ist. Darüber hinaus sieht Herr Dr. Weyer alle Ansprüche sowohl in Deutschland als auch in Österreich als bereits verjährt an.

Die Empfehlung, dass alle betroffenen Anlegern gegen diesen Zahlungsbefehl Einspruch erheben sollen hat sich als richtig erwiesen. Alle Anleger die dieser Empfehlung gefolgt sind, durften sich über die Einstellung des Verfahrens freuen.