S&K - BGH schützt Anleger vor Rückforderung

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Veröffentlicht am 14.04.2020


Der BGH in Deutschland hat in der Sache des S&K Real Estate Value Added Fondsgesellschaft GmbH & Co. KG die Nichtzulassungsbeschwerde des Insolvenzverwalters Herrn Dr. Ahrendt zum Aktenzeichen BGH ZR 5/19 verworfen. Dieser hat keinen Anspruch auf Rückzahlung von Auszahlungen der S&K Fondsgesellschaften gegen die Treugeber (Anleger).

Die Entscheidung stützt sich in ihren tragenden Gründen ausdrücklich auf das von der Kanzlei Weyer RA GmbH in der Parallelsache der Deutschen S&K Sachwerte GmbH & Co. KG rechtskräftig erstrittene Urteil des LG Hamburg vom 16.10.2015 zum Aktenzeichen 329 O 343/14.

Hiermit haben sich die Anleger mit Hilfe der Kanzlei Weyer RA GmbH vollumfänglich gegen den Insolvenzverwalter durchsetzen können. Damit konnten die rechtlichen Interessen von über 400 betroffenen Anlegern gegen Forderungen des Insolvenzverwalters in Höhe von mehr als 2,5 Millionen Euro erfolgreich verteidigt werden. Dr. Markus Weyer dazu: „Wir sind sehr zufrieden, dass wir damit für unsere Mandanten einen durchschlagenden Erfolg erstreiten konnten. Unsere Kanzlei hat in dieser komplexen Sache bundesweit und international ein weitgehendes Alleinstellungsmerkmal.“ Weitere Einzelheiten werden den Mandanten in einem detaillierten Sachstandsschreiben mitgeteilt.

Zur Erinnerung:

2013 führte die Staatanwaltschaft Frankfurt am Main bundesweite Hausdurchsuchungen und Festnahmen im Umfeld der S&K Gruppe durch. Der Verdacht des schweren bandenmässigen Betrugs und der schweren Untreue wurde den Firmeninhabern Jonas K. und Stefan S. zur Last gelegt. Infolge dieser Festnahmen und des anschließenden Strafverfahrens, in welchem die Firmengründer und einige Mittäter rechtskräftig verurteilt wurden, vielen die Fondsgesellschaften der S&K Gruppe in Insolvenz.

Bei den Fondsgesellschaften “S&K Real Estate Value Added Fondsgesellschaft GmbH & Co. KG“ und “Deutschen S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG“ versuchte der dort eingesetzte Insolvenzverwalter in weiterer Folge die Ausschüttungen, welche Anleger bereits erhalten haben, zurück zu fordern.

Auf Initiative der Kanzlei für Sachwerte & Betreuung konnte durch eine Sammelaktion ein Musterverfahren zur Abwehr der Ausschüttungsrückforderungen des Insolvenzverwalters organisiert werden. Dabei gelang es uns, gemeinsam mit der rechtlichen Unterstützung durch die Kanzlei Weyer RA GmbH, nun die Rückforderung gegen rund 400 Anleger, welche sich an der KSB Sammelaktion beteiligt haben, ab zu wehren.

Dr. Markus Weyer zum weiteren Vorgehen: „Wir warten nun die weiteren Verfahrensschritte des OLG Hamburg ab und prüfen ausgehend davon das weitere Vorgehen. Wir gehen insbesondere davon aus, dass das OLG Hamburg die Entscheidung des BGH auch auf die Parallelsache des Deutschen S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG übertragen wird. Hierbei ist u.a. auch zu klären ob und inwieweit der Insolvenzverwalter Anwaltskosten erstatten und zu Unrecht eingenommene Rückzahlungen wieder auskehren muss. Derzeit gehen wir davon aus, dass Anleger möglicherweise diesbezügliche Ansprüche gegen den Insolvenzverwalter haben.“