Veröffentlicht am 02.04.2020
Anfang April erging die Entscheidung über die Berufung im Sammelverfahren wegen angeblicher Prospektfehler bei der geschlossenen Beteiligung 1. Austria Ship Management Reederei M. Lauterjung GmbH & Co. KG (Kurz HCI Austria), an dem sich knapp 50 betroffenen Anleger beteiligt haben.
Berufen wurde das erstinstanzliche Urteil vom Mai 2019, welches die Ansprüche der Anleger auf Schadenersatz wegen Verjährung abgewiesen hat. Das Oberlandesgericht in Wien, als Berufungsgericht, hob diese Entscheidung jedoch auf, da es für das Gericht zu wenig eindeutige Beweise eine Verjährung gab. Diese fehlenden Beweise sollen nun, sofern vorhanden, vom erstinstanzlichen Gericht erhoben werden.
Besteht der Tatbestand der Verjährung nicht, wird das Gericht die erhobenen Ansprüche der Anleger auf Schadenersatz wegen Prospektfehler prüfen und auch hier ein entsprechendes Urteil fällen. Derzeit gilt die Unschuldsvermutung.
Zur Erinnerung:
Die HCI Hanseatische Capitalberatungsgesellschaft mbH emittierte gemeinsam mit der HCI Treuhand GmbH 2007 die geschlossene Beteiligung 1. Austria Ship Management Reederei M. Lauterjung GmbH & Co. KG (Kurz HCI Austria). Diese Beteiligung kaufte ein Containerschiff mit 2.564 Stellplätze mit dem Namen MS "City of Xiamen" von einer chinesischen Werft. Ziel war durch Chartereinnahmen einen Ertrag für die Anleger zu generieren. Die Besonderheit: Die Einnahmen sollten über einen Einnahmenpool aus mehreren Schiffen generiert werden. Die Einnahmen dieses Pools waren auf alle teilnehmenden Pool-Schiffe zu verteilen.
Für das öffentliche anbieten dieser Beteiligung in Österreich musste ein entsprechender Kapitalmarktprospekt erstellt werden, welcher wiederum von einem sogenannten Prospektkontrollor auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Kohärenz (frei von Wiedersprüchen) zu prüfen war.
Das angestrebte Ziel der Generierung von Erträgen wurde leider alles andere als erreicht. Aufgrund der viel zu geringen Chartereinnahmen kam die Beteiligung in Zahlungsschwierigkeiten und das Schiff musste schlussendlich weit unter dem Einkaufspreis verkauft werden. Nach Abzug der Schiffshypotheken war das Ergebnis für die Anleger ein Totalverlust.
Auf Initiative der Kanzlei für Sachwerte & Betreuung konnte durch eine Sammelaktion eine Sammelklage organisiert werden. Dabei gelang es uns, gemeinsam mit der rechtlichen Unterstützung durch die Kanzlei Weyer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, rund 50 Anleger mit knapp über € 1,0 Mio. Schaden, zu bündeln und die Kosten der rechtlichen Vertretung entsprechend zu reduzieren.